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   VG Sigmaringen, 27.09.2016 - 3 K 5436/15   

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VG Sigmaringen, 27.09.2016 - 3 K 5436/15 (https://dejure.org/2016,41508)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 27.09.2016 - 3 K 5436/15 (https://dejure.org/2016,41508)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 27. September 2016 - 3 K 5436/15 (https://dejure.org/2016,41508)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 22.11.2012 - C-385/11

    Die spanischen Rechtsvorschriften über die beitragsbezogene Altersrente von

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.09.2016 - 3 K 5436/15
    Mittelbare Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts verstoßen dann nicht gegen Art. 157 AEUV, wenn die streitige Maßnahme durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. EuGH, Urteile vom 30.03.2000 - C-236/98 -, Slg. 2000, I-2189; und vom 22.11.2012 - C-385/11 -, juris Rdnr. 32).

    Das ist der Fall, wenn die gewählten Mittel einem legitimen Ziel dienen und zur Erreichung dieses Ziel geeignet und erforderlich sind (vgl. EuGH, Urteile vom 09.02.1999 - C-167/97 -, Slg. 1999, I-623; und vom 22.11.2012 - C-385/11 -, juris Rdnr. 32).

  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 3/02

    Antragslose Teilzeitbeschäftigung von Beamten verfassungswidrig

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.09.2016 - 3 K 5436/15
    Die Deutung darf nicht dazu führen, dass das gesetzgeberische Ziel in einem wesentlichen Punkt verfehlt oder verfälscht wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.09.2007 - 2 BvF 3/02 -, BVerfGE 119, 247; BVerwG, Urteil vom 21.04.2016 - 2 C 13.15 -, juris).
  • BVerwG, 29.09.2005 - 2 C 44.04

    Teilzeitbeschäftigung; unterhälftige Beschäftigung; Kürzung des kinderbezogenen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.09.2016 - 3 K 5436/15
    Erst wenn die manifestierte Zielsetzung des Gesetzgebers und der Buchstabe des Gesetzes nicht in Übereinstimmung zu bringen sind und das Gericht bei rein grammatikalischer Interpretation von der Verfassungswidrigkeit einer Vorschrift ausgeht, ist der Weg einer verfassungskonformen Auslegung eröffnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.09.2005 - 2 C 44.04 -, BVerwGE 124, 227).
  • BVerwG, 21.04.2016 - 2 C 13.15

    Disziplinarmaßnahme; Dienstvergehen; schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.09.2016 - 3 K 5436/15
    Die Deutung darf nicht dazu führen, dass das gesetzgeberische Ziel in einem wesentlichen Punkt verfehlt oder verfälscht wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.09.2007 - 2 BvF 3/02 -, BVerfGE 119, 247; BVerwG, Urteil vom 21.04.2016 - 2 C 13.15 -, juris).
  • BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07

    Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.09.2016 - 3 K 5436/15
    Eine Anknüpfung an das Geschlecht kann deshalb auch dann vorliegen, wenn eine geschlechtsneutral formulierte Regelung überwiegend Frauen trifft und dies auf natürliche oder gesellschaftliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zurückzuführen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18.06.2008 - 2 BvL 6/07 -, BVerfGE 121, 241 - m.w.N.).
  • EuGH, 06.12.2007 - C-300/06

    DIE VERGÜTUNG VON MEHRARBEIT ZU EINEM NIEDRIGEREN SATZ ALS DEM, DER FÜR REGULÄRE

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.09.2016 - 3 K 5436/15
    Dabei besteht die beste Methode zur Auswertung der Statistiken darin, die Gruppe der männlichen mit jener der weiblichen Arbeitskräfte darauf hin zu vergleichen, wie hoch in jeder Gruppe der Anteil der von der Ungleichbehandlung Betroffenen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 06.12.2007 - C-300/06 -, juris).
  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.09.2016 - 3 K 5436/15
    Auch der im Bereich des Besoldungsrechts anerkannte weite Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers entbindet diesen nicht von der Beachtung des speziellen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 3 GG (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerfG, Beschluss vom 27.11.1997 - 1 BvL 12/91 -, BVerfGE 97, 35).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 72.08

    Ruhegehalt; Ruhegehaltssatz; ruhegehaltfähige Dienstzeiten; Ausbildungszeiten im

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.09.2016 - 3 K 5436/15
    Daher reichen diese Feststellungen, wonach bundesweit erheblich mehr weibliche als männliche Beschäftigte Elternzeit in Anspruch nehmen, für die Annahme aus, dass nach dem ersten Anschein der Frauenanteil der betreffenden Beamten bzw. Beamtenanwärter weit überwiegt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25.03.2010 - 2 C 72.08 -, BVerwGE 136, 165).
  • EuGH, 09.02.1999 - C-167/97

    Seymour-Smith und Perez

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.09.2016 - 3 K 5436/15
    Das ist der Fall, wenn die gewählten Mittel einem legitimen Ziel dienen und zur Erreichung dieses Ziel geeignet und erforderlich sind (vgl. EuGH, Urteile vom 09.02.1999 - C-167/97 -, Slg. 1999, I-623; und vom 22.11.2012 - C-385/11 -, juris Rdnr. 32).
  • EuGH, 30.03.2000 - C-236/98

    JämO

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.09.2016 - 3 K 5436/15
    Mittelbare Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts verstoßen dann nicht gegen Art. 157 AEUV, wenn die streitige Maßnahme durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (vgl. EuGH, Urteile vom 30.03.2000 - C-236/98 -, Slg. 2000, I-2189; und vom 22.11.2012 - C-385/11 -, juris Rdnr. 32).
  • EuGH, 26.09.2013 - C-476/11

    HK Danmark - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Charta der Grundrechte

  • EuGH, 26.09.2013 - C-546/11

    Dansk Jurist- og Økonomforbund - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2014 - 4 S 2129/13

    Aufsteigen in Erfahrungsstufen; Anerkennung förderlicher Zeiten

  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 4 S 604/16

    Zur Anerkennung bestimmter hauptberuflicher Tätigkeiten als förderlicher Zeiten

  • EuGH, 21.01.2015 - C-529/13

    Felber - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2019 - 4 S 1238/17

    Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten vor Eintritt in das Beamtenverhältnis

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 27. September 2016 - 3 K 5436/15 - geändert.
  • VG Sigmaringen, 20.02.2018 - 7 K 6063/16

    Soldatin; Feststellung der Beförderungsreife zum Stabsfeldwebel; Restdienstzeit;

    Nach den Feststellungen der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (Urteil vom 27.09.2016 - 3 K 5436/15 - juris Rn. 23), die sich die vorliegend zur Entscheidung berufene Kammer zu eigen macht, nehmen Frauen ausweislich der auf dem Mikrozensus beruhenden Erkenntnis des Statistischen Bundesamtes wesentlich häufiger Elternzeit in Anspruch als Männer.
  • VG Arnsberg, 25.11.2016 - 13 K 3843/15

    Berücksichtigung von Tätigkeiten als Rettungsschwimmer/Beckenaufsicht bei der

    vgl. hierzu: Verwaltungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg (VGH Bad.-Württ.), Beschluss vom 25. Juli 2016 - 4 S 604/16 -, juris, Rdnr.10; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18. März 2014 - 4 S 2129/13 - juris, Rdnr. 19; VG Sigmaringen, Urteil vom 27. September 2016 - 3 K 5436/15 -, juris, Rdnr. 15; VG Stuttgart, Urteil vom 1. August 2013 - 3 K 718/13 -, juris, dort insbesondere Rdnr. 25; VG Köln, Urteil vom 1. Juli 20134 - 15 K 4360/12 -, Justiz-Online/NRWE, zu § 28 Abs. 1 Satz 3 BBesG unter Hinweis darauf, dass hierfür auch kein praktisches Bedürfnis bestünde, da die Behörde im Rahmen der Ermessensentscheidung berücksichtigen könne, ob eine Vorverwendung sich als wenig oder stark förderlich für die neue Verwendung erweise; VG Freiburg, Urteil vom 22. Januar 2013 - 5 K 437/12 - juris, Rdnr. 21 und 23 ff.; allgemein zur Lehre vom Beurteilungsspielraum: Maurer; Allgemeines Verwaltungsrecht, 17. Auflage (2009), Rdnr. 31 ff zu § 7; die Frage offen lassend: VG Bayreuth, Urteil vom 14. April 2015 - B 5 K 13.712 -, juris, Rdnr.25; anders: VG des Saarlandes, Urteil vom 23. September 2014 - 2 K 732/12 -, juris, Rdnr. 51 ff.; Kuhlmey, a.a.O., Rdnr. 50 zu § 28 BBesG, der allein aus der Verwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs auf das Bestehen eines Beurteilungsspielraums schließt und auch im Rahmen der Beurteilung der Hauptberuflichkeit von einem Beurteilungsspielraum bezüglich der Frage der Gleichwertigkeit ausgeht, gleichzeitig aber unterstellt, dass dann, wenn die Gleichwertigkeit - und damit die Hauptberuflichkeit - nicht gegeben sei, eine Anerkennung als "förderliche Zeit" nach § 28 Abs. 2 Satz 1 BBesG, welche Vorschrift aber die Hauptberuflichkeit ebenfalls voraussetzt, möglich sei; Plog/ Wiedow, a.a.O., Rdnr. 82 zu § 28; Wonka, Stufenein- und -aufstieg im bayerischen Besoldungsrecht ..., Recht im Amt (RiA) 2014, 62 ff. (67), der davon ausgeht, dass nur die zuständige Personaldienststelle die notwendige Sachkenntnis habe, um entscheiden zu können, inwiefern die Beschäftigung für das spätere Beamtenverhältnis "von Nutzen und Interesse" sei; Runderlass des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10. Januar 2014 - B 2100-136.1-IV 1-, "Änderungen im Besoldungsrecht durch das Dienstrechtsanpassungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfa-len/Durchführungshinweise zu den §§ 27, 28 ÜBesG NRW; Ziffer 2.1.3 der Durchführungshinweise des Bundesministeriums des Innern vom 7. Dezember 2012 - D 3 - 221 020/60 # 1 - zu den §§ 27, 28, 38, 53 und 72 BBesG.
  • VG Köln, 12.09.2018 - 3 K 9651/17
    Bei dem Begriff der Förderlichkeit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der gerichtlich voll überprüfbar ist und keinen Beurteilungsspielraum eröffnet, so auch BVerwG, Urteil vom 14.12.2017 - 2 C 25.16 -, juris, Rn. 15; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.2014 - 4 S 2129/13 -, juris, Rn. 20 ff; VG Arnsberg, Urteil vom 25.11.2016 - 13 K 3843/15 -, juris, Rn. 26; VG Sigmaringen, Urteil vom 27.09.2016 - 3 K 5436/15 -, juris, Rn. 15; VG Köln, Urteil vom 01.07.2013 - 15 K 4360/12 -, juris, Rn. 13 ff.
  • VG Karlsruhe, 15.12.2016 - 6 K 3313/16

    Verlängerung der Absenkung der Eingangsbesoldung gemäß BesG BW 2010 bei

    Mit Blick auf die Elternzeit hat der Gesetzgeber insoweit in § 32 Abs. 2 Nr. 2 LBesGBW geregelt, dass abweichend von § 31 Abs. 2 Satz 2 LBesGBW der Aufstieg in den Stufen nicht durch Zeiten einer Kinderbetreuung bis zu drei Jahren für jedes Kind verzögert wird (vgl. zur Auslegung dieser Vorschriften zuletzt VG Sigmaringen, Urteil vom 27.09.2016 - 3 K 5436/15 -, juris).
  • VG Köln, 27.09.2017 - 3 K 5256/16

    Widerspruch gegen die Festsetzung einer Erfahrungsstufe unter Berücksichtigung

    Bei dem Begriff der Förderlichkeit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der gerichtlich voll überprüfbar ist und keinen Beurteilungsspielraum eröffnet, so auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.2014 - 4 S 2129/13 -, juris, Rn. 20 ff; VG Arnsberg, Urteil vom 25.11.2016 - 13 K 3843/15 -, juris, Rn. 26; VG Sigmaringen, Urteil vom 27.09.2016 - 3 K 5436/15 -, juris, Rn. 15; VG Köln, Urteil vom 01.07.2013 - 15 K 4360/12 -, juris, Rn. 13 ff.
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